Allgemeine Geschäftsbedingungen Pension Nordfeuer
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Annahme des Antrages des Gastes/Auftraggebers kommt der Vertrag
zustande und ist somit verbindlich. Dem Hotel steht es frei die Zimmerbuchung
schriftlich zu bestätigen.
1.2. Vertragspartner sind die Pension Nordfeuer und der Gast/Auftraggeber.
1.3. Hat ein Dritter als Auftraggeber für den Gast bestellt, haftet dieser gegenüber
dem Hotel zusammen mit dem Gast als „Gesamtschuldner“ für alle Verpflichtungen.
2. Bezahlung
2.1. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises
innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Der vollständige Reisepreis ist bis 14 Tage
vor Anreise und Belegung des Zimmers zu bezahlen.
3. Leistungen /Preise
3.1. Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen, Abbildungen
und Preisangaben in unserem Prospekt, bzw. im Angebot, welche für den
Reisezeitraum gültig sind.
3.4. Die Objekte dürfen nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen
Personenzahl belegt werden. Bei Überschreitung ist der Leistungsträger berechtigt,
überzählige Personen auszuweisen oder aber für diese einen Aufpreis zu
verlangen. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
3.5. Die vereinbarten Preise schließen grundlegend die derzeitige Umsatzsteuer
ein.
4. Rücktritt des Gastes (Abbestellung/Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme
Leistungen bzw. vorzeitige Abreise des Gastes
4.1. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir pro angemeldeten Teilnehmer
eine angemessene Entschädigung, für die beim Vermieter bereits entstandenen
Aufwendungen und den entgangenen Gewinn, in der nachfolgenden Höhe berechnen:
- Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 30%
- Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
danach und bei Nichtinanspruchnahme: 80%
5. Nichtantritt der Reise und nicht in Anspruch genommene Leistungen.
5.1. Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch
bzw. geht uns eine entsprechende Mitteilung ab dem Tag der erst gebuchten
Leistung zu, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der
mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren Anspruch auf den
Reisepreis. Wir bezahlen an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen
zurück.
6. Mitwirkungspflicht
6.1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird
das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein für
Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet das ihm zumutbare beizutragen um
die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten
6.2. Kommen Sie Ihren Anzeigeverpflichtungen nicht nach, so besteht nach der
Abreise kein Anspruch auf Schadensersatz mehr.
7. Haftung des Hotels
7.1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für seine
Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Ansprüche des Gastes aus
Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die
Pflichtverletzung zu vertreten hat.
7.2 Die auf dem Parkplatz gestellten Stellplätze sind durch keinen Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter
Fahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht.
8. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle selbst verursachten Schäden an Gebäude oder Inventar.
Verstößt der Kunde gegen das Nichtraucherschutzgesetz haftet er für die
deswegen gegen das Hotel verhängten Bußgelder.
9. Anreisezeiten
9.1. Die Zimmer stehen Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und sind
am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu verlassen. Wir bitten jedoch am Anreisetag bis
19.00 Uhr anzureisen. Bei verspäteter Anreise melden Sie sich bitte telefonisch
unter folgender Telefonnummer: 038302-9305
10. Sonstiges
Der Urlaubsgast verpflichtet sich, das Zimmer mitsamt Inventar mit aller
Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von
Einrichtungsgegenständen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der
Urlaubsgast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen
Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Der Gast ist
verpflichtet, den Vermieter über Mängel unverzüglich zu unterrichten. Für die
durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast
ersatzpflichtig. In die Toiletten und Waschbecken dürfen Abfälle, Asche,
schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen
werden.
Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Im gesamten Gebäude besteht ein generelles Rauchverbot.