Allgemeine Geschäftsbedingungen Pension Nordfeuer


1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Annahme des Antrages des Gastes/Auftraggebers kommt der Vertrag zustande und ist somit verbindlich. Dem Hotel steht es frei die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
1.2. Vertragspartner sind die Pension Nordfeuer und der Gast/Auftraggeber.
1.3. Hat ein Dritter als Auftraggeber für den Gast bestellt, haftet dieser gegenüber dem Hotel zusammen mit dem Gast als „Gesamtschuldner“ für alle Verpflichtungen.


2. Bezahlung
2.1. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Der vollständige Reisepreis ist bis 14 Tage vor Anreise und Belegung des Zimmers zu bezahlen.


3. Leistungen /Preise
3.1. Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in unserem Prospekt, bzw. im Angebot, welche für den Reisezeitraum gültig sind.
3.4. Die Objekte dürfen nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Bei Überschreitung ist der Leistungsträger berechtigt, überzählige Personen auszuweisen oder aber für diese einen Aufpreis zu verlangen. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
3.5. Die vereinbarten Preise schließen grundlegend die derzeitige Umsatzsteuer ein.


4. Rücktritt des Gastes (Abbestellung/Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme Leistungen bzw. vorzeitige Abreise des Gastes
4.1. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir pro angemeldeten Teilnehmer eine angemessene Entschädigung, für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn, in der nachfolgenden Höhe berechnen:
  -  Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 30%
  -  Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
danach und bei Nichtinanspruchnahme: 80%


5. Nichtantritt der Reise und nicht in Anspruch genommene Leistungen.
5.1. Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch bzw. geht uns eine entsprechende Mitteilung ab dem Tag der erst gebuchten Leistung zu, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren Anspruch auf den Reisepreis. Wir bezahlen an den  Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück.

 

6. Mitwirkungspflicht
6.1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet das ihm zumutbare beizutragen um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten
6.2. Kommen Sie Ihren Anzeigeverpflichtungen nicht nach, so besteht nach der Abreise kein Anspruch auf Schadensersatz mehr.


7. Haftung des Hotels
7.1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für seine Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Ansprüche des Gastes aus Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
7.2 Die auf dem Parkplatz gestellten Stellplätze sind durch keinen Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht.

 

8. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle selbst verursachten Schäden an Gebäude oder Inventar. Verstößt der Kunde gegen das Nichtraucherschutzgesetz haftet er für die deswegen gegen das Hotel verhängten Bußgelder.


9. Anreisezeiten
9.1. Die Zimmer stehen Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und sind am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu verlassen. Wir bitten jedoch am Anreisetag bis 19.00 Uhr anzureisen. Bei verspäteter Anreise melden Sie sich bitte telefonisch unter folgender Telefonnummer: 038302-9305


10. Sonstiges
Der Urlaubsgast verpflichtet sich, das Zimmer mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Urlaubsgast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Der Gast ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel unverzüglich zu unterrichten. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig. In die Toiletten und Waschbecken dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden.

Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Im gesamten Gebäude besteht ein generelles Rauchverbot.